Grundsatzerklärung nach LkSG

I. Vorwort der Geschäftsleitung

Die zunehmende Integration in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten.

Als international tätiger Konzern ist sich die Siempelkamp-Gruppe ihrer Verantwortung innerhalb der globalen Waren- und Dienstleistungsströme bewusst. Nachhaltiger unternehmerischer Erfolg setzt heute mehr als jemals zuvor voraus, dass Unternehmen den Blick auch auf die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und der ihrer Lieferanten auf Mensch und Umwelt richten.

Es ist uns wichtig, uns mit klarer Haltung für eine zukunftsfähige Gesellschaft einzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Siempelkamp Gruppe einigen grundlegen Werten verschrieben. Neben unternehmerischen Werten wie Kompetenz und Begeisterung sind auch Werte wie Miteinander, Wertschätzung und Nachhaltigkeit fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Im Rahmen der Nachhaltigkeit stehen wir für:

  • Verantwortung für die Umwelt, unsere Gesellschaft und gegenüber allen Menschen
  • Langfristige Beziehungen und
  • Nachhaltige Prozesse und Lösungen.

Mit diesen Werten stellen wir uns den Herausforderungen unserer Zeit.

II. Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte

Im Rahmen der genannten Werte ist es unser Ziel, menschen- und umweltbezogene Rechte zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Konkret bekennt sich Siempelkamp – als Mindeststandard – zur UN-Menschen­rechts­­charta und zu den ILO-Kernarbeits­normen.

Dazu gehört im Verständnis von Siempelkamp, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern.

Für Siempelkamp ist Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich. Niemand darf wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden.

Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Für diese Leitlinien steht Siempelkamp ein.

III. Erwartungen der Siempelkamp Gruppe

Aus dem Vorgenannten resultieren Erwartungen an die eigenen Mitarbeitenden wie an die Lieferanten und Dienstleister der Siempelkamp Gruppe bezüglich der Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie der international anerkannten Menschen- und Umweltrechtsstandards.

Von den eigenen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie sich bei ihren täglichen Entscheidungen an den in dieser Grundsatzerklärung genannten Leitlinien orientieren und die Vorgaben des Mitarbeiter-Verhaltenskodex der Siempelkamp Gruppe einhalten. Diese Erwartung beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen die genannten Prinzipien (einschließlich Hinweise Dritter), die aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für das Unternehmen zu münden.

Von ihren Lieferanten und Dienstleistern erwartet die Siempelkamp Gruppe, dass sie ihrerseits die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und dies auch innerhalb der weiteren Lieferkette beobachten und sicherstellen und dass sie den Lieferanten-Verhaltenskodex der Siempelkamp Gruppe akzeptieren und befolgen oder einen eigenen Verhaltenskodex haben, der hinter dem Anspruch von jenem nicht wesentlich zurückbleibt. Dies gilt auch für die Erwartung, dass Lieferanten diese Prinzipien wiederum an ihre Unterlieferanten und Geschäftspartner weitergeben, unabhängig davon, ob die Lieferanten der Siempelkamp Gruppe selbst unter die Vorschriften des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes fallen oder nicht.

IV. Ansatz zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Siempelkamp bekennt sich dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen.

Zu diesem Zweck richtet Siempelkamp ein Risikomanagement ein, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage rechtzeitig erkennen und analysieren zu können. Auf dieser Basis können dann Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette sicherstellen.

Teil des Risikomanagements ist auch die gruppenweite Analyse aller Lieferanten im In- und Ausland, auch mit Hilfe externer Dienstleister. Diese Wertung unterliegt, wie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten insgesamt und wie auch diese Grundsatzerklärung, kontinuierlicher Überprüfung und wird sich im Rahmen der weiter gehenden Analyse der Lieferanten-Basis gegebenenfalls anpassen.

Nach einer ersten internen Risikoanalyse gemäß den Vorgaben des LkSG sehen wir die Einhaltung von Arbeitsnormen sowie die Vermeidung von Korruption als relevanteste Risiken an.

V. Zuständigkeiten und Schulung

Die tägliche Führung und Überwachung der Menschenrechtspolitik obliegt dem ESG-Beauftragten als gleichzeitigem Menschenrechtsbeauftragten. Er überwacht das Risikomanagement und berichtet direkt an CEO der Siempelkamp Gruppe.

Das Risikomanagement ist unterteilt in den zentralen Einkauf für die vorgelagerte Lieferkette einerseits und in den eigenen Geschäftsbereich der Siempelkamp Gruppe andererseits. Die Umsetzungsverantwortung liegt bei den operativen Einheiten, die die Integration dieser Politik in ihrer jeweiligen Region sicherstellen.

Der Respekt für Menschenrechte ist Bestandteil des gruppenweit gültigen Mitarbeiter-Verhaltenskodex sowie des Lieferantenkodex der Siempelkamp Gruppe. Allen Mitarbeitenden wird eine Schulung zum Mitarbeiter-Verhaltenskodex angeboten. Mitarbeitenden mit für die Einhaltung von Menschenrechten besonders herausgehobener Stellung wird darüber hinaus eine Schulung zum Verhaltenskodex für Lieferanten angeboten werden. Ebenso steht der Group Compliance Officer für Rückfragen von Lieferanten zum Lieferanten Verhaltens­kodex zur Verfügung.

VI. Maßnahmen

Menschenrechtsverletzungen werden nicht toleriert. Dies gilt für den eigenen Geschäftsbereich ebenso wie innerhalb der Lieferkette. Sollten Verstöße offenkundig werden, wird Siempelkamp Maßnahmen ergreifen, um auf ein menschenrechts­konformes Verhalten innerhalb der Siempelkamp Gruppe ebenso wie bei direkten und mittelbaren Zulieferern hinzuwirken.

Eine weitere Kernmaßnahme zum Schutz der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette ist die Überprüfung aller Lieferanten mittels externer Datenbanken von etablierten LkSG-Dienstleistern und mittels Fragebögen. Aus hieraus gewonnenen Erkenntnissen leitet Siempelkamp prioritäre Risiken ab und definiert entsprechende Ziele zur Risikover­meidung und -minimierung, soweit sich Muster abzeichnen. Der Risikobewertung und -priorisierung folgend ergreift Siempelkamp Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Das gleiche gilt, soweit einzelne Lieferanten im Rahmen der Analyse auffällig werden. In diesem Fall werden, je nach Auffälligkeit, geeignete Schritte unternommen zunächst zur Aufklärung und darauf aufbauend gegebenenfalls zur Vermeidung von künftigen Verstößen. Die Prozesse und Ergebnisse werden dokumentiert, aufbewahrt und fließen wesentlichkeitsbasiert in die jährliche Berichterstattung gem. § 10 Abs. 2 LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit ein.

VII. Meldesystem

Wir bestärken unsere Mitarbeiter und Dritte, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten über die vorhandenen Beschwerdeverfahren zu melden.

Mitarbeitende haben die Möglichkeit, dies über das lokale Management, die zuständigen Personalabteilungen oder die Compliance Hotline zu tun. Unsere Geschäftspartner und Dritte haben die Möglichkeit, über unsere Website potenzielle Risiken und Pflichtverstöße zu melden.

VIII. Gesamtverantwortung

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung trägt der CEO der Siempelkamp Gruppe.

Verabschiedet durch die Geschäftsleitung der G. Siempelkamp GmbH & Co. KG

Krefeld, den 01.12.2023
Martin Scherrer (CEO)
Martin Sieringhaus (CFO)

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